Die Antwort kommt jetzt zwar etwas spät, aber mir wurde zumindest versichert, dass das so stimmt und rechtens ist :), Toll, vielen Dank für deine Antwort! Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe (7 Punkte) Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern. Nach dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Punktzahlen vergeben:-"zwingende berufliche Gründe" - 9 Punkte;-"wissenschaftliche Gründe" - 7 bis 11 Punkte;-"besondere berufliche Gründe" - 7 Punkte;-"sonstige berufliche Gründe" - 4 Punkte;-"keiner der vorgenannten Gründe" - 1 Punkt. Zweitstudium Weitere Informationen Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich aus bestimmten Gründen für ein zweites Studium entscheiden, müssen Sie bei der Bewerbung zwischen zulassungsbeschränkten (NC) und … ” zwingende berufliche Gründe” — 9 Punkte; zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann; : Ein Mund-, Kiefer- Gesichtschirurg braucht einen Abschluss in Humanmedizin und Zahnmedizin. Besondere berufliche Gründe: Abschluss des Zweitstudiums ergänzt das Erststudium sinnvoll, wodurch die berufliche Situation des Bewerbers erheblich verbessert wird. Besondere berufliche Gründe: Abschluss des Zweitstudiums ergänzt das Erststudium sinnvoll, wodurch die berufliche Situation des Bewerbers erheblich verbessert wird. – … „besondere berufliche Gründe“ 7 Punkte Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. „Zwingende berufliche Gründe“: der angestrebte Beruf kann nur mit einem Zweitstudium ausgeübt werden. Meistens besteht der nämlich aus Mathe, Mathe, Mathe, Bio, Bio und nur ein bisschen aus dem Rest (Päda, Kommunikation usw.). Komplizierter ist das Bewerbungsverfahren, wenn der Studiengang lokal oder sogar bundesweit zulassungsbeschränkt ist. Und soll man die Kategorie explizit nennen für die man sich bewirbt? Fallgruppe 4 – sonstige berufliche Gründe – Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen eb- rhe lich verbessert. Wann kann man Studienkosten absetzen? Die Hochschule setzt die Punktzahl für das Ergebnis des Erststudiums fest und bewertet die Gründe für das Zweitstudium ebenfalls mit einer Punktzahl. besondere berufliche Gründe (7 Punkte) Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudi-ums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Dei Bergündung klingt plausibel und nachvollziehbar. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit Ich hab mein erste Bachelor im Iran gemacht. Gründe für das Zweitstudium. Hast du denn einen besseren Vorschlag? : Ein Mund-, Kiefer- Gesichtschirurg braucht einen Abschluss in Humanmedizin und Zahnmedizin. Mit der Zusammenstellung finden Schüler alles wichtige: von der Studienwahl bis zur Studienfinanzierung. Besondere berufliche Gründe: Wenn das Zweitstudium eine signifikante Bereicherung deines Erststudiums darstellt und deine berufliche Situation dadurch deutlich verbessert wird, zählt dies zu den besonderen beruflichen Gründen. Meine konkrete Frage ist: Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte: 1. Gründe für das Zweitstudium . Hauptsache was haben! Ich habe auch bald mein Zweitstudium hinter mich gebracht und bin froh, den Schritt gewagt zu haben. „Zwingende berufliche Gründe“: der angestrebte Beruf kann nur mit einem Zweitstudium ausgeübt werden. @Achgane: Definition Zweitstudium Kann man dadurch die wahrsch. Ich denke es gibt einen Trend zum Zweitstudium, gerade für die Generation Y, die im Erstberuf frustriert ist von den altbackenen Stukturen. 2. Also: Wenn du zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht deinen 1. des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Eine Anmerkung zum Artikel: Vielleicht könnt ihr noch genauer drauf eingehen, wann man erst als Zweitstudienbewerber gilt. Dadurch wird das Zweitstudium vom postgradualen Studium abgegrenzt, für das ein abgeschlossenes Hochschulstudium Voraussetzung ist. 3. Note "nicht nachgewiesen" 1 Punkt Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist oder Sie füge… Wie schon gesagt wurde, besteht das Psychologiestudium aus einer wissenschaftlichen Ausbildung in Psychologie. Mehr Informationen zu den Studienprofilen bei, Management [Bau Immobilien Infrastruktur] (B.Sc), Ethnologie / Sozial-& Kulturanthropologie, Islamwissenschaften, Japanologie, Judaistik. 4 Punkte: Fallgruppe 5: sonstige Gründe Keiner der vorgenannten Gründe 1 Punkt Da besteht also die gleiche Zulassungschance wie bei Erststudienbewerbern. Es gibt viele Gründe, sich für ein zweites Studium zu entscheiden. 9 Punkte Besondere berufliche Gründe: Das Zweitstudium bereichert das Erststudium in beruflicher Hinsicht. Beachten Sie also, dass Sie ihrer Begründung für das Zweitstudium alle möglicherweise relevanten Informationen, die sie qualifizieren, beilegen. – Verlustvortrag in der studentischen Steuererklärung. Mehr Informationen zu den Studienprofilen bei, Management und Unternehmungsführung (ausbildungsintegrierend), Soziale Arbeit - Integrationsmanagement (B.A). Besondere berufliche Gründe: die berufliche Situation wird durch den angestrebten weiteren Studienabschluss, der das Erststudium sinnvoll ergänzt, erheblich verbessert Sonstige berufliche Gründe: das Zweitstudium ist aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten Aber was noch viel wichtiger ist: Das Thema Zweitstudium ist gerade in meinem Umfeld äußerst lebendig. Schreib einen Erfahrungsbericht über Dein Studium und hilf anderen bei ihrer Studienwahl! Eine genaue individuelle Darlegung … Woher weiß die Autorin denn das? Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin bzw. Und die ist jedenfalls bei den nichtmedizinischeb Studiengängen sehr groß. Für ein Zweitstudium kann man sich folglich nur bewerben, wenn bereits ein Studium a… Wenn du allerdings durch das Zweitstudium dein Tätigkeitsfeld nur erweitern, nicht erheblich verbessern kannst, liegen „sonstige berufliche Gründe“ vor. Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatz­möglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu … Zweitstudium: Gute Begründung ist Schlüssel zum Erfolg . Ich fand den Artikel sehr interessant und auch für Zweitstudierende hilfreich. Eine genaue individuelle Darlegung ist erforderlich. Wir haben den Abschnitt angepasst – leider scheint sich das in den letzten Jahren verschlechtert zu haben ? Die Unterhaltung von Studienplätzen beansprucht viel Geld und Universitäten sollen möglichst vielen Menschen zugänglich sein. Besondere berufliche Gründe bringen sieben Punkte, wenn das Erststudium durch das Zweitstudium sinnvoll ergänzt wird. Bsp. Aus verschiedenen privaten und beruflichen Gründen möchte ich den Neuanfang wagen und interessiere mich für ein Zweitstudium Geografie. Mich würde noch interessieren ob es ne gute Idee ist, sich bei einer Uni in mehreren zulasungsbeschr. Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden: 7 Punkte Fallgruppe 4 - sonstige berufliche Gründe - Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert: 4 Punkte : Erfahrungsgemäß gibt es darüber Unklarheiten. Gilt das auch als Zweitstudium? Zuordnung der Fallgruppen Fallgruppe 3 -besondere berufliche Gründe- Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Zusätzlich argumentierte ich als Backup aber auch für Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe. Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe - Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert: 4 Punkte Fallgruppe 5: Sonstige Gründe: 1 Punkt ----- Also, wenn Du die obigen Kriterien anlegst, ist es erstmal unwichtig, was Dir das Psychologiestudium 'persoenlich' bringt. Wenn ihr euch für ein Zweitstudium bewerbt, solltet ihr diese im Motivationsschreiben für die gewünschte Uni deutlich und detailliert zum Ausdruck bringen. Ausschlaggebend ist, ob man zum Bewerbungsschluss (in der Regel 15. Fallgruppe 4 - sonstige berufliche Gründe - (4 Punkte) Das Zweitstudium ist aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen erforderlich; insbesondere um einen unbilligen beruflichen Nachteil auszugleichen oder um die Einsatzmöglichkeiten der mit Hilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeiten zu erweitern. Dies ist der Fall, wenn die durch das Zweitstudium in Verbindung mit dem Erststudium angestrebte Tätigkeit als Kombination zweier studien­gangs­pezifischer Tätigkeits­felder anzusehen ist, die im Regelfall nicht. In ihrem Erfahrungsbericht erzählt sie, warum sie ihre Entscheidung nicht bereut. Ergo, habe ich ein Risiko mich einer höheren Fallgruppe zuzuordnen? Hier im Artikel geht es vor allem um die Problematik, dass bei zulassungsbeschränkten Bachelor- oder Staatsexamen-Studiengängen ein Zweitstudium zu besonderen Problemen führt. Judith hat ein Zweitstudium absolviert. Dennoch gilt, dass sich auch Zweitstudierende in zulassungsfreie Fächer einfach einschreiben können. Note "ausreichend" 1 Punkt 5. Made with  ❤️  in Hamburg©2020 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR [ID: 1891] 2, Impressum ▪ Werbung / Mediadaten ▪ Info Studienprofile ▪ Datenschutz ▪ Cookies ▪ Haftungsausschluss, Wenn du Interesse am Fach und die Möglichkeiten hast, wenn du eine berufliche Neuorientierung anstrebst oder deine praktischen Erfahrungen nun mit einer theoretischen Grundlage verfestigen möchtest, könnte ein Zweitstudium, Wie bei deinem Erststudium auch, hast du verschiedene Möglichkeiten dich finanziell abzusichern. Das will aber keiner hören. Zwingende berufliche Gründe 9 Punkte; Wissenschaftliche Gründe 7 bis 11 Punkte; Besondere berufliche Gründe 7 Punkte; Sonstige berufliche Gründe 4 Punkte; Sonstige Gründe 1 Punkt; Einzelheiten zu den Gründen für ein Zweitstudium finden Sie in den Richtlinien der Stiftung für Hochschulzulassung. Oder was ist Deine Sorge? Außerdem bewertet sie Ihre Gründe für das gewünschte Zweitstudium und setzt dafür ebenfalls die Punktzahl fest. Studiengängen verschiedener Fakultäten zu bewerben, welche recht ähnliche Studiengänge haben. Besondere berufliche Gründe wurden bspw. Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Diese Argumentation konnte ich führen und erhielt die sieben Punkte der Fallgruppe 3. Vielleicht wurdest du auch von deinen Eltern dazu gedrängt, etwas „Handfestes“ zu studieren, mit dem du später finanziell abgesichert bist. Zur Liste der vorhandenen Erfahrungsberichte, Made with  ❤️  in Hamburg©2020 Studis Online / Oliver+Katrin Iost GbR 2, Impressum ▪ Werbung / Mediadaten ▪ Info Studienprofile ▪ Datenschutz ▪ Cookies ▪ Haftungsausschluss, Hmm naja, ich weiß nicht, guck dir doch erst einmal den Modulplan von deiner Wunsch Uni an, wo du Psycho studieren möchtest. Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte Wenn das Zweitstudium aufgrund Ihrer individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten Ihrer mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu … Fallgruppe 1 - zwingende berufliche Gründe- Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. : Naja, ich friste nun mein dasein als Sozialpädagoge (Bachelorabschluss) und bin leider sehr unzufrieden mit dem Beruf. Folgende Argumente versprechen dabei Erfolg: B… Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. : Ein Mund-, Kiefer- Gesichtschirurg braucht einen Abschluss in Humanmedizin und Zahnmedizin. 2. 9 Punkte Besondere berufliche Gründe: Das Zweitstudium bereichert das Erststudium in beruflicher Hinsicht. Fragen über Fragen :D. Schöner Artikel. Fallgruppe 4: 4 Punkte: Sonstige berufliche Gründe Auch möglich sind besondere berufliche Gründe, wenn das Zweitstudium eine signifikante Bereicherung des Erststudiums darstellt. Die Ermittlung der Messzahl erfolgt nach Anlage 1 der Verordnung über die Studienplatzvergabe in Sachsen-Anhalt . Sonst wäre man ja mehrfach immatrikuliert für bspw. Gründe für das Zweitstudium Fallgruppe 1: zwingende berufliche Gründe Zwingende berufliche Gründe liegen vor, wenn ein Beruf angestrebt wird, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. - Die Gründe sind von überragender wissenschaftlicher Bedeutung, durch hervorragende Leistungen belegt und von besonderem allgemeinem Interesse: 11 Punkte; Fallgruppe 3: Besondere berufliche Gründe - Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt: 7 Punkte Veränderte Fächerkombinationen oder Rahmenbedingungen könnten dann wiederum dann doch noch zu einer Studienplatzzusage führen. Dieses Forum wird mit der freien Software Phorum betrieben. Von einem Zweitstudium spricht man, wenn auf einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Master), der an einer Hochschule innerhalb der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein oder Norwegen erworben wurde, ein zweites grundständiges Studium folgen soll. Nach dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium werden folgende Punktzahlen ver-geben: "zwingende berufliche Gründe" - 9 Punkte; "wissenschaftliche Gründe" - 7 bis 11 Punkte; "besondere berufliche Gründe" - 7 Punkte; "sonstige berufliche Gründe" - 4 Punkte; "keiner der vorgenannten Gründe" - 1 Punkt. Mir würden beispielhafte Begründungs-Schreiben von ähnlichen Fällen weiterhelfen. Eine weitere Abgrenzung besteht zum Doppelstudium oder Paral… Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Bsp. B. Berufskolleg) in der Fallgruppe 3 zu einem vollen Punkteerfolg führen. Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Dazu hat sie überhaupt nichts weiter geschrieben und lässt ihre Aussage unbelegt so stehen. Ich habe Technik studiert und arbeite seit fünf Jahren als Ingenieur. 9 Punkte: Fallgruppe 2: wissenschaftliche Gründe Wissenschaftliche Gründe liegen vor, wenn im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft … Juli) bereits das Zeugnis des ersten Abschlusses in den Händen hält und nicht zu Semesterbeginn. Abschluss hast, ist das ein Sonderfall. Genau die Frage plagt mich gerade... Ich möchte mich noch während meines ersten Bachelors für den nächsten bewerben. Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte Sonstige Gründe: 1 Punkt. Du kannst deinen Bachelor dennoch beenden, das sollte dann allerdings vor Beginn des nächsten Studiums sein. Bsp. Gründe für das Zweitstudium: Zwingende berufliche Gründe: Bewerber strebt einen Beruf an, der nur auf Grund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Die Hochschule setzt die Punktzahl für das Ergebnis des Erststudiums fest und bewertet die Gründe für das Zweitstudium ebenfalls mit einer Punktzahl. Um ein Zweitstudium handelt es sich, wenn das Erststudium innerhalb der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde. Also gerne mehr Infos dazu! Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatz­möglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu … Im Prinzip jedenfalls. Bewerbe ich mich dann als Erststudentin mit meinem Abizeugnis? des Bewerbers dadurch erheblich verbessert wird, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Eventuell wusstest du auch noch gar nicht, was du eigentlich studieren wolltest un… eine Woche. Das Zweitstudium ergänzt also das Erststudium sinnvoll und verbessert dadurch deine berufliche Situation erheblich – so die Definition dieser Fallgruppe. Fallgruppe 1 - zwingende berufliche Gründe- Es wird ein Beruf angestrebt, der nur aufgrund zweier abgeschlossener Studiengänge ausgeübt werden kann. Sehr interessanter Artikel! Begründung für das Zweitstudium Psychologie wegen besonderer beruflicher Gründe Nach Abschluss der allgemeinen Hochschulreife am Gymnasium xx in 20xx habe ich Betriebswirtschaftslehre an der xx in 20xx als Diplom-Betriebswirt mit einem Notendurchschnitt von xx abgeschlossen. Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu … Als Gründe für das Zweitstudium kommen in der Reihenfolge ihrer Wertigkeit in Betracht: 1. Punkte gemäß der Gründe für das Zweitstudium. 9 Punkte „Besondere berufliche Gründe“: Das Zweitstudium bereichert das Erststudium in beruflicher Hinsicht signifikant Bsp. Bsp. Zwingende berufliche Gründe können beispielsweise Synergieeffekte zwischen den beiden Studienfächern sein, die zu einem bestimmten Berufsfeld führen. Gewichtung der Gründe für das Zweitstudium. Jedes Bundesland, dann wiederum jede Hochschule stellt ihre eigenen Kriterien für die Studienplatzvergabe auf.Das bedeutet in der Praxis, dass eingehende Absagen nicht abschließend die Studienaufnahme an einer anderen Hochschule ausschließen. Wieso du nun Mathe und Bio und Forschungsmethoden für eine rein praktische Tätigkeit erwerben willst, die du übrigens auch jetzt schon ausüben könntest, erscheint mir wernig nachvollziehbar. Ich schließe dieses Semester meinen Master ab und möchte noch einen weiteren Master in einem anderen Fach machen. Dies berücksichtigt, dass die berufliche Situation auch dann durch ein Zweitstudium erheblich verbessert werden kann, wenn das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt. Ich bin total verwirrt und weiß nicht an wen ich mich wenden soll, die HS die ich gefragt haben wussten es auch nicht .. Ich habe mich hier gerade durchgelesen und bin auf eure Fragen gestoßen. Fallgruppe 4 - sonstige berufliche Gründe - (4 Punkte) Das Zweitstudium ist aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen erforderlich; insbesondere um einen unbilligen beruflichen Nachteil auszugleichen oder um die Einsatzmöglichkeiten der mit Hilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeiten zu erweitern. Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte; Wissenschaftliche Gründe: 7 bis 11 Punkte; Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte; Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte; Sonstige Gründe: 1 Punkt; Anders sieht es bei privaten Hochschulen und zulassungsfreien Studiengängen aus. Unser Studienführer begleitet dich von der Entscheidung für ein Studium bis zu den ersten Tagen an der Hochschule. Unerheblich ist hingegen, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium betrieben werden. Um ein Zweitstudium handelt es sich, wenn das Erststudium innerhalb der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde. Aber Vorsicht, manche finanzielle Unterstützung, die dir womöglich im Erststudium noch offen stand, bleibt dir bei einem Zweitstudium womöglich verwehrt. Noten "gut" und voll "befriedigend" 3 Punkte 3. Das scheint nicht so oft vorzukommen, jedenfalls habe ich beim Recherchieren nichts Vergleichbares gefunden. Oder als Zweitstudenten mit meinen bisherigen Studiumsnoten? Besondere berufliche Gründe. 4. Mehr dazu findest du bei, sorcerer11 - Fotolia.com (stock.adobe.com), Hinweis: Dieser Artikel erschien am 07.12.2015 und wurde zuletzt am oben angegebenen Datum von der. Ich würde trotzdem aus den von mir genannten Gründen von dieser Begründung Abstand nehmen. Zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte Besondere berufliche Gründe: 7 Punkte Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte Sonstige Gründe: 1 Punkt. Auch ein beruflicher Nachteil gegenüber anderen Absolventen kann so ausgeglichen werden. Besondere berufliche Gründe liegen vor, wenn die berufliche Situation der Bewerberin bzw. Chemie Studium abbrechen und dann Ausbildung zum Chemielaboranten? Um als Zweitstudienbewerberin Medizin zu studieren, muss ich mich ein meinem Begründungsschreiben einer Fallgruppe zuordnen. Es heißt, auch wenn Zweitstudien nahezu überall von Stipendien ausgeschlossen sind, könne man mit einer überzeugenden Begründung doch eines bekommen. Fallgruppe 3 -besondere berufliche Gründe- Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. besondere berufliche Gründe (7 Punkte) Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudi-ums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Unerheblich ist hingegen, in welchem Studiengebiet der Schwerpunkt der späteren Berufsausübung liegt und in welcher Reihenfolge das Erst- und das Zweitstudium betrieben werden. Gründe für das Zweitstudium . Ist vielleicht für manche eine ermutigende Nachricht. Du erfährst, was du vor der Aufnahme eines Studiums wissen und bedenken solltest. Das einzige Problem was sich dabei noch stellt ist die Immatrikulation.. Geht das Erststudium quasi lückenlos ins zweite über, kann man sich ja nicht vor Beginn des zweiten Studiums dort einschreiben. Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit angestrebt wird und in welcher Weise beide Studienabschlüsse die Berufsausübung fördern. besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden. Gilt das auch ein Zweitstudium, falls ich in Deutschland ein Bachelor mache? Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium die bisher ausgeübte Berufstätigkeit sinnvoll ergänzt und das Tätigkeitsspektrum erweitert. Das weitere Studium soll in die Lage versetzen, ein Beruf aufzunehmen, der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen erfordert. Ich habe manchmal das Gefühl, meine Umwelt hält mich für Geisteskrank, weil ich nun das Zweitstudium Wirtschaftsinformatik anstrebe. D.h. dass ich zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht das erste Studium abgeschlossen habe. Besondere berufliche Gründe: die berufliche Situation wird durch den angestrebten weiteren Studienabschluss, der das Erststudium sinnvoll ergänzt, erheblich verbessert; Sonstige berufliche Gründe: das Zweitstudium ist aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten; Sonstiger Grund: keiner der oben genannten Gründe trifft zu Außerdem bewertet sie Ihre Gründe für das gewünschte Zweitstudium und setzt dafür ebenfalls die Punktzahl fest. Für junge Studieninteressierte hat Studis Online ein Arbeitsblatt zur Studienorientierung zusammen gestellt. 4 Punkte: Fallgruppe 5: sonstige Gründe Keiner der vorgenannten Gründe 1 Punkt Evtl könnte man noch einige der erwähnten "Hürden" ansprechen, ohne zu entmutigen: Zwar wird für die Krankenkasse ab dem vollendeten dreißigsten Lebensjahr der Mindestbeitrag für Selbstständige fällig (Ich Glaube, das bewegt sich so um die 200 Euro), wer aber in einer festen Partnerschaft ist, kann sich beim (berufstätigen) Partner mit familienversichern lassen. Noten "ausgezeichnet" und "sehr gut" 4 Punkte 2. Ist ein Zweitstudium das Richtige für mich? Dies können Mitarbeiten in Forschungsgruppen oder Mitgliedschaften in bestimmten gemeinnützigen Organisationen sein. @ psychlas: Danke für die Anmerkung. Nicht anerkannt wird ein neues Studium, nur um den Beruf zu wechseln. @ElisabethR danke für deinen Beitrag! Quelle: http://www.fu-berlin.de/studium/information_a-z/zweitstudium.html. Das weitere Studium soll in die Lage versetzen, ein Beruf aufzunehmen, der zwingend den erfolgreichen Abschluss von zwei Studiengängen erfordert. Note "befriedigend" 2 Punkte 4. Sonstige berufliche Gründe (4 Punkte) Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatz-möglichkeiten der mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist. Eine genaue Darlegung ist erforderlich. Alle Stiftungsseiten, die ich besucht habe, schließen Zweitstudienbewerber kategorisch aus und geben auch keinen Hinweis auf Sonderfälle und Ausnahmen. Sonstige Gründe: 1 Punkt Das bedeutet, du bewirbst dich nicht auf ein Zweitstudium, sondern ganz normal mit deinem Abiturzeugnis. Schöner Artikel! Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich 1. wenn nach Abschluss eines Bachelorstudiums die Aufnahme eines weiteren Studiums mit Abschluss Bachelor, Diplom oder Staatsexamen beabsichtigt ist; oder 2. wenn nach Abschluss eines Studiums mit Abschluss Master, Magister, Diplom oder Staatsexamen die Aufnahme eines weiteren Studiums mit Abschluss Bachelor, Staatsexamen, Diplom oder Master beabsichtigt ist. Interessanter Artikel, aber bei einem Punkt habe ich gestutzt: Die Rangfolge bei der Studienplatzvergabe wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Die richtige Zweitstudium Begründung: Punktesystem bei Hochschulstart.de Zwingende berufliche Gründe: der angestrebte Beruf kann nur mit einem Zweitstudium ausgeübt werden. 9 Punkte „Besondere berufliche Gründe“: Das Zweitstudium bereichert das Erststudium in beruflicher Hinsicht signifikant Bsp. Dies können LehrerInnen schnell und einfach einsetzen. Fallgruppe 1: Zwingende berufliche Gründe - Ein Beruf wird angestrebt, der zwei abgeschlossene Studiengänge zwingend erfordert: 9 Punkte; Fallgruppe 2: Wissenschaftliche Gründe - Die wissenschaftlichen Gründe sind gewichtig und durch den wissenschaftlichen Werdegang belegt: 7 Punkte Fallgruppe 4: Sonstige berufliche Gründe - Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert: 4 Punkte Fallgruppe 5: Sonstige Gründe: 1 Punkt ----- Also, wenn Du die obigen Kriterien anlegst, ist es erstmal unwichtig, was Dir das Psychologiestudium 'persoenlich' bringt. Vielleicht basiert dein Erststudium auf einer Bauchentscheidung und du hast dich nicht gründlich genug über die Möglichkeiten dieser Ausbildung informiert. Hier bin ich richtig. mit den Abschlüssen Bachelor oder Staatsexamen) aufnehmen.Ein Masterstudium, das den vorherigen Erwerb eines Bachelor-Abschlusses voraussetzt, gilt dagegen nicht als Zweitstudium. Fallgruppe 4 – sonstige berufliche Gründe – Obwohl das weitere Studium keine sinnvolle Ergänzung zum Erststudium darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen eb- rhe lich verbessert. 2. Wenn ich mich selbst einer höheren Fallgruppe zuordne, als der Sachbearbeiter, der das prüft, werde ich dann einfach einer niedrigeren Fallgruppe zugeordnet oder bekomme ich Null Punkte, da meine Begründung für die höhere Fallgruppe nicht zutrifft? Dabei kommt es darauf an, welche berufliche Tätigkeit Danke für diesen Artikel Da merkt man, dass man doch nicht alleine ist. Obwohl das zweite Studium keine sinnvolle Ergänzung darstellt, wird die berufliche Situation durch das Zweitstudium aus sonstigen Gründen erheblich verbessert. Besondere berufliche Gründe. Sonstige berufliche Gründe liegen vor, wenn das Zweitstudium aufgrund der beruflichen Situation aus sonstigen Gründen zu befürworten ist. Sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte Wenn das Zweitstudium aufgrund Ihrer individuellen beruflichen Situation aus sonstigen Gründen, insbesondere zum Ausgleich eines unbilligen beruflichen Nachteils oder um die Einsatzmöglichkeiten Ihrer mithilfe des Erststudiums ausgeübten Tätigkeit zu erweitern, erforderlich ist. Hast du das Abi (fast) in der Tasche und überlegst nun zu studieren? Wird durch die Aufnahme des Zweitstudiums lediglich ein Berufswechsel angestrebt, können besondere berufliche Gründe nicht bejaht werden: 7 Punkte Bei Vorliegen der Fallgruppe 4 gibt es 4 Punkte. Zweitstudium Weitere Informationen Wenn Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und sich aus bestimmten Gründen für ein zweites Studium entscheiden, müssen Sie bei der Bewerbung zwischen zulassungsbeschränkten (NC) und … Die Kapazitäten einer Hochschule sind jedoch begrenzt und zulassungsfreie Studiengänge nicht selten in den ersten Semestern hoffnungslos überfüllt. Fallgruppe 3 - besondere berufliche Gründe - Die berufliche Situation wird dadurch erheblich verbessert, dass der Abschluss des Zweitstudiums das Erststudium sinnvoll ergänzt. Besondere berufliche Gründe wurden bspw. Fallgruppe 5: keiner der vorgenannten Gründe (1 Punkt) Wird das Zweitstudium nach einer Familienphase zum Zweck der Wiedereingliederung oder des Neueinstiegs in das Berufsleben angestrebt, können bis zu 2 Punkte Zuschlag bei der Messzahlbildung.